Bei einer Flugverspätung geht der Passagier nicht mehr leer aus

Fluggäste, die viel mit dem Flugzeug verreisen, ärgern sich immer wieder über eine Flugverspätung. Früher wurden die Passagiere lediglich bei einer Annullierung des Fluges entschädigt, jedoch auch dann, wenn der Flug umgebucht wurde und sie dabei mit nur geringen Verzögerungen am Zielort ankamen. Wer jedoch eine längere Flugverspätung in Kauf nehmen musste, ging leer aus. Als einzige Möglichkeit bot sich dann lediglich, komplett von dem Transport zurückzutreten und sich so die Kosten erstatten zu lassen. Für viele kam dies jedoch nicht in Frage, vor allem dann nicht, wenn sie in den Urlaub fliegen wollten. Nun mittlerweile ist eine Gleichbehandlung durch den EuGH durchgesetzt worden, was bedeutet, dass in diesem Fall die Fluggäste die gleichen Rechte haben, wie bei einer Annullierung oder Umbuchung.

Bei einer Flugverspätung spielt nicht nur die Zeit eine Rolle

Jedoch ist bei der Kostenerstattung nicht nur die Zeit der Flugverspätung maßgebend, sondern auch die Entfernung wird dabei hinzugezogen. Dies bedeutet zum einen, dass eine Verzögerung von mindestens drei Stunden vorhanden sein muss, jedoch der pauschale Erstattungsbetrag nach den Flügen gekoppelt ist. So erhält beispielsweise jemand, dessen zurückzulegende Wegstrecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer beträgt, 400 Euro erstattet.

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